Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») finden auf alle durch die keyper GmbH und deren Tochterunternehmungen (nachfolgend «keyper») angebotenen Dienstleistungen Anwendung. Mit der Nutzung der Dienstleistungen von keyper akzeptieren Sie die nachfolgenden Bedingungen unverändert und vollumfänglich.
Themenübersicht
I. Gegenstand 1
II. Vertriebsleistungen 2
III. Contact Tracing 8
IV. Weitere Dienstleistungen von Dritten 8
V. Verantwortlichkeiten des Serviceleistungskäufers sowie des Nutzers 8
VI. Rechte von keyper 9
VII. Gewährleistung 9
VIII. Haftung 9
IX. Höhere Gewalt 11
X. Geistiges Eigentum 11
XI. Schlussbestimmungen 11
I. Gegenstand
1.1 Allgemeines
Die Verwendung der Personendaten ist in der Datenschutzerklärung geregelt. Die Datenschutzerklärung ist integraler und bindender Bestandteil dieser AGB.
1.2 Services
1.2.1
keyper betreibt eine digitale Service-Vertriebsorganisation. Serviceleistungskäuferinnen und Serviceleistungskäufer (nachfolgend «Serviceleistungskäufer») können über verschiedene Verkaufskanäle (Ziff. 1.2.2) Anrechte für Eintritte, Besuche und andere Leistungen im Freizeit- oder Gesundheitsbereich (Covid-Testungen, Bergbahnen, Veranstaltungsstätten, Gastrobetriebe, Freizeit- und Kultureinrichtungen, etc.) (nachfolgend «Betrieb») beziehen. keyper ermöglicht den direkten Vertragsschluss über den Besuch der Veranstaltung bzw. des Betriebs oder einer Inanspruchnahme einer Serviceleistung zwischen Veranstaltern bzw. Betreibern (nachfolgend «Veranstalter» und «Betreiber») und dem Serviceleistungskäufer.
1.2.2
Gegenstand dieser AGB ist die Nutzung von Dienstleistungen, die keyper gegenüber Service-Käufern über die folgenden Verkaufskanäle erbringt: Die Websites wie www.c19t.ch sowie durch keyper bereitgestellten Partnerwebsites (*.c19t.ch) (nachfolgend «Webplattformen»), die verschiedenen Mobile-Anwendungen von keyper, u.a. keyper App, C19T App, nachfolgend zusammen «Mobile-Anwendung», von und für keyper betriebene Callcenter (Webplattformen und Callcenter, nachfolgend «Verkaufskanäle») oder in Zukunft auch weitere, zusätzliche Verkaufskanäle. Die Zustimmung zu diesen AGB erfolgt durch Inanspruchnahme der entsprechenden Dienstleistungen. Der Käufer kann bei Beanspruchung einzelner Dienstleistungen von keyper aufgefordert werden, seine Zustimmung zu den AGB mit Anklicken eines entsprechenden Bestätigungsfeldes zu wiederholen.
1.3 Contact Tracing und weitere Dienstleistungen
keyper ermöglicht es Dritten ihren gesetzlichen Verpflichtungen bezüglich Contact Tracing nachzukommen. Dritte können unter anderem öffentliche Institutionen, Firmen, Ärzte, Apotheken, externe Dienstleister, etc. sein.
Darüber hinaus ermöglicht keyper Dritten das Erbringen weiterer Dienstleistungen wie z.B. Reservationen, Registrationen für Wartelisten, Prozessabwicklungen, zur Verfügung stellen von Informationen wie Beschreibungen, Abfragen von Informationen und Präferenzen und dergleichen. Ebenfalls kann keyper einzelne Services ganz oder in Teilen durch Dritte erbringen lassen. keyper ermöglicht den direkten Vertragsschluss zwischen Dritten und dem Nutzer der Dienstleistung (nachfolgend «Nutzer»). Die Zustimmung zu den AGB erfolgt durch Inanspruchnahme der entsprechenden Dienstleistungen. Der Nutzer kann bei Beanspruchung einzelner Dienstleistungen von keyper aufgefordert werden, seine Zustimmung zu den AGB mittels Auswahl eines entsprechenden Bestätigungsfeldes zu wiederholen.
II. Vertriebsleistungen
2.1 Leistungen
2.1.1
Für alle Dienstleistungen gelten die über die Verkaufskanäle zugänglichen Konditionen von keyper. keyper kann das Leistungsangebot jederzeit ändern oder die Erbringung von Dienstleistungen einstellen.
2.1.2
keyper ermöglicht über die Verkaufskanäle den Vertragsschluss zwischen dem Serviceleistungskäufer und Dritten. Mit der Bestellung von Leistungen beauftragt der Serviceleistungskäufer keyper mit der Kaufabwicklung. keyper ist dabei als Agent des jeweiligen Dritten tätig. Durch den Erwerb der Leistung kommt ein Vertrag über die Serviceleistung ausschliesslich zwischen dem Serviceleistungskäufer und dem Dritten auf der Grundlage dieser AGB zustande und den Konditionen und AGB des Dritten.
2.1.3
Bei Inanspruchnahme von Dienstleistungen und Produkten von Partnerunternehmen von keyper akzeptiert der Käufer die anwendbaren allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder Nutzungsbedingungen dieser Partnerunternehmen.
2.2 Vertragsschluss
2.2.1 Bestellung des Serviceleistungskäufers
Die bei den Verkaufskanälen gewährte Übersicht über die zugänglichen Services gilt lediglich als Einladung zur Offertstellung durch den Serviceleistungskäufer. Der Serviceleistungskäufer trifft seine Auswahl über den entsprechenden Verkaufskanal. Die getroffene Auswahl wird im Warenkorb angezeigt (Webplattform und Mobile-Anwendung) bzw. dem Serviceleistungskäufer mitgeteilt (telefonische Bestellung und Vorverkaufsstelle). Mit der Bestätigung der Bestellung unterbreitet der Serviceleistungskäufer sein verbindliches Angebot zum Bezug der ausgewählten Tickets. Der Serviceleistungskäufer ist verpflichtet, alle beim Bestellvorgang erforderlichen Angaben vollständig und richtig anzugeben.
2.2.2 Registrierung
Für eine Bestellung über die Webplattform bzw. in der Mobile-Anwendung (nachfolgend «Online-Bestellung») kann sich der Serviceleistungskäufer in der Webplattform oder in der Mobile-Anwendung mit seinem Benutzernamen oder seiner E-Mail-Adresse und mit seinem Passwort (nachfolgend «Zugangsdaten»; das entsprechende Benutzerkonto das «Online-Konto») identifizieren, sofern Dritte diese Funktion bereit stellt.
Die dem Serviceleistungskäufer mitgeteilten Zugangsdaten sind für die persönliche Verwendung durch den Serviceleistungskäufer bestimmt und vertraulich zu behandeln. Sämtliche über das Online-Konto getätigten Online-Bestellungen werden dem Serviceleistungskäufer als Online-Kontoinhaber zugerechnet und sind für ihn verbindlich.
2.2.3 Bestellbestätigung
Bei Bestellung über die Webplattform, die Mobile-Anwendung oder wenn der Kunde seine E-Mail-Adresse im Callcenter bekannt gibt, erhält der Serviceleistungskäufer nach Abschluss des Bestellvorgangs eine Bestellbestätigung per E-Mail und/ oder SMS. Diese stellt ausdrücklich noch keine Annahme des Angebots durch keyper dar.
2.2.4 Annahme durch keyper im Namen und Auftrag des Dritten
Der Vertrag über den Erwerb einer Serviceleistung zwischen dem Serviceleistungskäufer und dem Dritten kommt erst zustande, wenn dem Serviceleistungskäufer die Serviceleistungsberechtigung versandt, zugänglich gemacht oder ausgehändigt werden bzw. wenn keyper die Berechtigung auf resp. mit einem digitalen Code freischaltet und/oder verknüpft. Der Versand, die Zugänglichmachung, die Aushändigung oder die Freischaltung erfolgen erst nach Eingang der Zahlung des Käufers bei keyper oder der Verkaufsstelle des Dritten, und zwar unabhängig von der Art der Zahlung.
2.2.5 Personalisierte Serviceleistung
Dritte sind berechtigt, Serviceleistungen zu personalisieren. Dazu können die Personalien der berechtigten Person auf der Berechtigung aufgedruckt oder elektronisch verknüpft werden. Ausschliesslich die auf der Berechtigung namentlich erwähnte oder elektronisch verknüpfte Person erhält das Servicenutzungsrecht. Kauft ein Käufer Serviceleistungen für mehrere Personen, hat er dafür zu sorgen, dass die Personalien aller Personen vollständig und wahrheitsgemäss gemacht werden.
2.3 Zustellung der Serviceleistungsberechtigung
2.3.1 Allgemeines
2.3.1.1
Der Entscheid über die Wahl der Versandart liegt beim Dritten oder beim Serviceleistungskäufer. Die Zustellung bzw. der Versand an die vom Serviceleistungskäufer angegebene E-Mail mit Download-Link zur PDF-Datei der print@home-Berechtigung (sowohl Bar- als auch QR-Code; nachfolgend «print@home-Berechtigung»), als Mobile Berechtigung per SMS an die angegebene Handynummer oder in der Mobile-Anwendung (z.B. keyper App oder Apple Passbook / Wallet; nachfolgend zusammen «Mobile Ticket»), durch Freischaltung eines digitalen Codes (Ziff. 2.10) oder in Papierform durch Übergabe an der Verkaufsstelle erfolgen (nachfolgend zusammen «Berechtigung»).
2.3.1.2
Der Serviceleistungskäufer ist verpflichtet, die Berechtigung unmittelbar nach Erhalt zu prüfen. Bei personalisierten Berechtigungen ist der Käufer insbesondere verpflichtet zu prüfen, ob die personalisierten Angaben korrekt wiedergegeben sind. Beschädigungen der Berechtigungen oder Abweichungen der postalisch oder elektronisch zugestellten Berechtigungen von den bestellten Berechtigungen hat der Serviceleistungskäufer keyper innerhalb von 3 Werktagen anzuzeigen. Versäumt dies der Serviceleistungskäufer, gelten die zugestellten Berechtigungen als genehmigt (Art. 201 OR).
2.3.1.3
Nutzen und Gefahr gehen im Zeitpunkt des Versands am Sitz von keyper auf den Serviceleistungskäufer über (Art. 74 Abs. 2 Ziff. 2 OR). Der Serviceleistungskäufer ist für die sichere Verwahrung der Berechtigungen bis zur Leistungsinanspruchnahme verantwortlich. Der Ersatz beschädigter oder verlorener Tickets ist vorbehältlich Ziff. 2.3.2.3, 2.3.3.2 und 2.10.3 ausgeschlossen.
2.3.2 Elektronische Zustellung bei print@home-Berechtigungen
2.3.2.1
Die nach Eingang der Zahlung über den mit der Bestellbestätigung mitgeteilten Link zugängliche print@home- oder als Anhang zugestellte Berechtigung druckt der Serviceleistungskäufer in unveränderter Grösse mit geeignetem Drucker auf ein weisses Papier der Grösse DIN A4 aus. Der Serviceleistungskäufer anerkennt, dass es in seinem eigenen Verantwortungs- und Risikobereich liegt, über sämtliche erforderlichen technischen Einrichtungen zu verfügen, die für den Empfang und den Ausdruck der print@home-Berechtigung erforderlich sind.
2.3.2.2
Die ausgedruckte print@home-Berechtigung ist bis zur Inanspruchnahme der Service-Leistung sorgfältig aufzubewahren und darf bei Gebrauch, insbesondere im Bereich des maschinenlesbaren Bar- oder QR-Codes keine Beschädigungen, Verschmutzungen oder sonstigen Beeinträchtigungen aufweisen, welche die Kontrolle verunmöglichen oder behindern. Weist die print@home-Berechtiugung solche Beschädigungen, Verschmutzungen oder sonstigen Beeinträchtigungen auf, besteht kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Leistung und/oder auf Erstattung des vom Serviceleistungskäufer entrichteten Entgelts.
2.3.2.3
Für jede gekaufte Serviceleistung erhält der Serviceleistungskäufer nur eine Serviceleistungsberechtigung. Jegliche Vervielfältigung, Kopie, Veränderung oder Nachahmung der print@home-Berechtigung und jede elektronische Weiterverbreitung der entsprechenden PDF-Datei ist ausdrücklich untersagt, sofern sie an andere als die auf der Serviceberechtigung aufgeführte(n) Person(en) gerichtet ist. Bei Verlust oder Beschädigung der print@home-Berechtigung darf der Serviceleistungskäufer die print@home-Berechtigung jedoch erneut ausdrucken, wobei er sich der Möglichkeit der Verweigerung der Erbringung der Serviceleistung bei Vorliegen der Umstände gemäss Ziff. 2.3.2.4 bewusst ist. Die beschädigte print@home-Berechtigung muss unverzüglich vernichtet werden. Hat der Serviceleistungskäufer die PDF-Datei im Zeitpunkt des Verlustes oder der Beschädigung bereits gelöscht, darf er die Berechtigung erneut ausdrucken oder sich bei der Hotline von keyper melden. keyper stellt dem Serviceleistungskäufer darauf die PDF-Datei erneut zu. keyper behält sich vor, die Anzahl erneuter Zustellungen zu beschränken.
2.3.2.4
Dritte können die Erbringung der Serviceleistung verweigern, wenn mehrere Ausdrucke, Vervielfältigungen, Kopien oder Nachahmungen einer print@home-Berechtigung im Umlauf sind und einem Inhaber eines Ausdrucks, einer Kopie oder Nachahmung der jeweiligen print@home-Berechtigung bereits die Serviceleistung erbracht wurde. Wird ein Inhaber einer print@home-Berechtigung aus diesem Grund anlässlich der Kontrolle abgewiesen, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Entgelts.
2.3.3 Elektronische Zustellung bei Mobile-Berechtigungen
2.3.3.1
Bei Mobile-Berechtigungen erfolgt die Zustellung nach erfolgter Zahlung durch Mitteilung an die vom Serviceleistungskäufer angegebene Handynummer oder durch Verfügbarmachung in der Mobile-Anwendung. Die Mobile-Berechtigung wird in der Mitteilung je nach Modell des mobilen Geräts in Form eines Links oder eines Bildes angezeigt. Bei Verwendung der Mobile-Anwendung wird die Mobile-Berechtigung innerhalb der Mobile-Anwendung angezeigt.
2.3.3.2
Der Serviceleistungskäufer anerkennt, dass es in seinem eigenen Verantwortungs- und Risikobereich liegt, über sämtliche technischen Einrichtungen zu verfügen, die für den Empfang oder das Verfügbarmachen der Mobile-Berechtigung erforderlich sind. Jegliche Vervielfältigung, Kopie, Veränderung oder Nachahmung der Mobile-Berechtigung und jede elektronische Weiterverbreitung der Mobile-Berechtigung ausserhalb der von keyper zur Verfügung gestellten Berechtigung-Share-Funktion ist ausdrücklich untersagt. Bei Verlust des Zugangs zur Berechtigung oder bei Beschädigung des mobilen Geräts kann der Serviceleistungskäufer die Mobile-Berechtigung erneut anfordern bzw. an sich zustellen lassen. keyper behält sich vor, die Anzahl erneuter Zustellungen zu beschränken. Die Regelung nach Ziff. 2.3.2.4 findet analog Anwendung.
2.3.3.3
Ohne Vorzeigen der Mobile-Berechtigung kann die Leistungserbringung nicht gewährt werden.
2.3.4 Freischaltung eines digitalen Berechtigungscodes
Bei der Verwendung digitalen Codes (Ziff. 2.10) erfolgt anstelle der Zustellung von Berechtigungen eine Freischaltung einer oder mehrerer Berechtigungen aus einem digitalen Berechtigungscode.
2.4 Kein Weiterverkauf
Jeglicher Handel mit erworbenen Berechtigungen zu gewerblichen oder kommerziellen Zwecken ist untersagt. Zuwiderhandlungen können zum Verlust der mit den erworbenen Berechtigungen verbundenen Leistung und zu Schadenersatz- sowie Gewinnherausgabeansprüchen gegenüber dem ursprünglichen und den neuen Serviceleistungskäufern führen. Personen, die gegen diese Bestimmungen verstossen, können vom Leistungserwerb und der -rückgabe ausgeschlossen werden. Nicht gültig erworbene Berechtigungen berechtigen nicht zum Leistungsbezug/ -nutzung und weder keyper noch Dritte übernehmen hierfür irgendwelche Rückerstattungs- oder Haftungsforderungen.
2.5 Werbung und Verlosung
Ohne ausdrückliche vorgängige Zustimmung des Dritten oder von keyper ist es dem Serviceleistungskäufer nicht erlaubt, Berechtigungen jeglicher Form in seiner an das allgemeine Publikum gerichteten Werbung und/oder für Verlosungen zu verwenden.
2.6 Preise
2.6.1
Die über die Verkaufskanäle zugänglichen bzw. dort ausgewiesenen oder mitgeteilten Preise für Tickets verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer (sofern anwendbar).
2.6.2
Der angezeigte Verkaufspreis in der Webplattform und/ oder in der Mobile-Anwendung beinhaltet den Leistungspreis des Dritten zzgl. allfälliger Servicegebühr, exkl. allfälliger Zahl- und Versandgebühren. Der Verkaufspreis an physischen Verkaufsstellen beinhaltet den Leistungspreis des Dritten exkl. allfälliger Auftragsgebühren der Verkaufsstelle (POS). Die für den jeweiligen Verkaufskanal, bezüglich der jeweiligen Zustellungsart und/oder Bezahlart geltenden Gebühren werden während des Bestellvorgangs im Warenkorb angezeigt bzw. dem Serviceleistungskäufer mitgeteilt, sofern solche erhoben werden.
2.7 Bezahlung
2.7.1 Erwerb an physischen Verkaufsstellen
Beim Erwerb der Berechtigung an physischen Verkaufsstellen – sofern angeboten – bestimmt das jeweilige Partnerunternehmen von keyper als Betreiberin der Verkaufsstelle die zulässigen Zahlungsarten, sofern der Verkauf nicht direkt durch keyper erfolgt.
2.7.2 Telefonische oder Online-Bestellung
Bei telefonischer Bestellung – sofern angeboten – und Online-Bestellung erfolgt die Bezahlung mittels Belastung auf der während des Bestellungsvorganges angegebenen Kredit-, Debitkarte, Postfinance und TWINT. Es liegt im Ermessen von keyper zu entscheiden, welche Bezahlarten zugelassen sind und ob/wann nicht fristgerecht bezahlte Leistungen wieder zum Verkauf freigegeben werden.
2.8 Rückgabe, Rückerstattung, Umschreiben und Umtausch
2.8.1 Generelles
Verantwortlicher Vertragspartner des Serviceleistungskäufers für die Erbringung der durch keyper vermittelten Leistung ist der jeweilige Dritte. Über die Möglichkeit, die Bedingungen und die Abwicklung einer Rückgabe und Rückerstattung oder eines Umtauschs von erworbenen Leistungen entscheidet daher allein der Dritte, in keinem Fall aber keyper. Diese alleinige Entscheidungsbefugnis des Dritten besteht auch für den Fall von höherer Gewalt (vgl. nachstehend Ziff. IX).
2.8.2 Umschreiben von personalisierten Anrechten auf eine andere Person
Der Dritte entscheidet allein, ob und zu welchen Konditionen personalisierte Leistungen auf eine andere Person umgeschrieben oder weitergegeben werden dürfen.
2.8.3 Keine Leistungserbringung oder Schliessung des Leistungserbringungsbetriebs
Kann eine Leistung nicht ganz oder nur teilweise durch Dritte erbracht werden oder wird ein Betrieb ganz oder teilweise geschlossen, wodurch keine Serviceleistungskäufer mehr bedient werden können, so werden die Berechtigungen auf Anweisung des Dritten gemäss Ziff. 2.8.6 zurückerstattet.
Das Nicht-Erbringen einer Leistung oder die Schliessung eines Betriebs liegt unabhängig von der Dauer der Schliessung und von der konkreten Ursache für die Schliessung resp. der Nicht-Erbringung der Leistung vor.
2.8.4 Besonderheiten bei Verschiebung einer Leistungserbringung und/ oder des Leistungserbringungsortes
Entscheidet ein Dritter den Zeitpunkt der Leistungserbringung zu verschieben oder einen Leistungserbringungsort zu verlegen, gilt das Leistungsanrecht unabhängig von den Verschiebungsgründen für das Verschiebungsdatum respektive den neuen Leistungserbringungsort. Dies gilt auch bei einer mehrmaligen Verschiebung oder Verlegung. Es liegt im Ermessen des Dritten zu entscheiden, ob erworbene Leistungsanrechte zurückgegeben, zurückerstattet oder umgetauscht werden können. Als Verschiebung gilt jede Änderung des Leistungserbringungstermins und/oder -orts, unabhängig davon, ob die Leistung an dem neuen Termin mit demselben Inhalt, Umfang oder mit von der ursprünglichen Leistungserbringung abweichenden Merkmalen und Kriterien durchgeführt wird.
2.8.6 Abwicklung der Rückgabe und Rückerstattung
2.8.6.1
Im Allgemeinen sind nicht in Anspruch genommene Leistungsanrechte von einer Rückgabe resp. Rückerstattung ausgeschlossen. Stimmt der Dritte einer Rückgabe und Rückerstattung des Leistungsanrechts sowie der Abwicklung gemäss dieser Ziff. 2.8.6 zu, so erfolgt diese gemäss den nachfolgenden Bestimmungen. Widrigenfalls hat sich der Serviceleistungskäufer direkt an Dritten zu wenden.
2.8.6.2
Der Serviceleistungskäufer hat die Möglichkeit bis spätestens 10 Tage nach dem auf der Leistungsberechtigung aufgedruckten Leistungsdatum unter Angabe sämtlicher Angaben (Personalien, Kaufbeleg, etc.) per E-Mail an service@c19t.ch zu beantragen. Der Antrag gilt als zugestellt, wenn er eine entsprechende Empfangsbestätigung von keyper innerhalb von 24h erhalten hat. keyper erstattet den Leistungspreis nur zurück, wenn sie über entsprechende Deckung durch den Leistungserbringer (Dritte(n)) für die Rückerstattung verfügen. Vom Serviceleistungskäufer bezahlte Service-, Zahlarten- und Versandgebühren sowie jegliche andere Abwicklungsgebühren und Versicherungsgebühren für den Leistungsverkauf werden nicht rückerstattet. Nach Ablauf von 20 Tagen ab dem auf der Leistungsberechtigung aufgedruckten Leistungsdatum oder falls keyper oder die Vorverkaufsstellen nicht über genügend Deckung durch den Leistungserbringer (Dritte(n)) für die Rückerstattung aller Leistungen der abgesagten Leistungserbringung verfügen, müssen sich Serviceleistungskäufer direkt an den Leistungserbringer (Dritte(n)) wenden. Dieser bestimmt dann über die weitere Abwicklung der Rückgabe und Rückerstattung der Leistungsanrechte.
2.8.6.3
Wird ein Betrieb eines Leistungserbringers (Dritte(n)) geschlossen, werden sämtliche Leistungsanrechte, welche innerhalb von 20 Tagen nach dem ursprünglichen Gültigkeitsdatum der Leistung von der Schliessung des Betriebs betroffen sind, durch keyper storniert. Die Leistungsanrechte sind per Datum der Schliessung nicht mehr gültig und berechtigen nicht mehr zu einem Leistungsbezug beim Dritten. keyper erstattet den Leistungspreis nur zurück, wenn er über entsprechende Deckung durch den Dritten für die Rückerstattung aller Leistungen pro geschlossenen Tag des Betriebs verfügt. Vom Serviceleistungskäufer bezahlte Service-, Zahlarten- und Versandgebühren sowie jegliche andere Abwicklungsgebühren und Versicherungsgebühren für den Leistungsverkauf werden nicht rückerstattet. Nach Ablauf von 20 Tagen ab dem auf dem Leistungsanrecht aufgedruckten Gültigkeitsdatum oder falls keyper nicht über genügend Deckung durch den Dritten für die Rückerstattung aller Leistungsanrechte pro geschlossenen Tag des Betriebs verfügt, müssen sich Serviceleistungskäufer direkt an den Dritten wenden. Dieser bestimmt dann über die Abwicklung der Rückgabe und Rückerstattung der Leistungsanrechte.
2.8.6.4
Stimmt der Dritte einer Rückgabe und Rückerstattung der Leistungsanrechte zu und wurde das Leistungserbringungsdatum aufgrund höherer Gewalt (vgl. nachstehend Ziff. IX) verschoben oder abgesagt, so kann dem Serviceleistungskäufer vom Brutto-Preis eine Aufwandsentschädigung für den Verkauf und die Rückerstattung in der Höhe von CHF 5 oder 10% des Brutto-Leistungspreises verrechnet werden.
2.8.6.5
Bei Zahlung mit Debit-, Kreditkarte, TWINT oder Postfinance schreibt keyper nach Erhalt und Bestätigung der Erstattungsrechts den entsprechenden Betrag innerhalb von vier Wochen auf die beim Kauf eingesetzte Karte oder auf das vom Ticketinhaber angegebene Bank- bzw. Postkonto gut. Dazu benötigt keyper folgende Angaben: Bank-/Postverbindung (Name, Ort), Clearing-Nummer der Bank, IBAN, Kontonummer und Kontoinhaber (Name, Vorname).
2.9 Pflichten des Serviceleistungskäufers beim Leistungsbezug
2.9.1
Mit dem Serviceleistungskauf oder bei Inanspruchnahme der Leistungen des Dritten akzeptiert der Serviceleistungskäufer zusätzlich zu diesen AGB die allgemeinen Geschäftsbedingungen, Nutzungsbedingungen oder Vertragsbedingungen des Dritten. Diese sind beim jeweiligen Dritten erhältlich.
2.9.2
Der Serviceleistungskäufer anerkennt mit dem Erwerb des Leistungsanrechts die Sicherheits-, Zutritts-, Alters- und sonstigen Vorschriften des jeweiligen Dritten sowie allfällige durch die Behörden vorgesehene Vorgaben für die Eintrittsberechtigung (z.B. Impf-Zertifikat, negatives Testergebnis, etc.). Der Serviceleistungskäufer ist selbst für die Einhaltung dieser Vorschriften verantwortlich und nimmt zur Kenntnis, dass er bei der Nichteinhaltung dieser Vorschriften Leistungserbringer (Dritte(n)) entschädigungslos ausgeschlossen werden kann resp. die Leistung nicht erbracht werden muss. Es besteht in einem solchen Fall kein Rückgaberecht der Leistungsanrechts. Die anwendbaren Vorschriften sind beim jeweiligen Dritten erhältlich.
2.9.3
Sofern Leistungsanrechte personalisiert ausgestellt wurden, erhält nur die auf dem Anrecht namentlich erwähnte Person einen Serviceanspruch. Der Dritte ist berechtigt, dies vor Ort zu überprüfen. Dazu muss sich der Leistungsberechtigte mit einem persönlichen Ausweis ausweisen können. Stimmt der Name auf dem Leistungsanrecht nicht mit dem Namen im Ausweis überein oder ist der Name auf dem Anrecht nicht lesbar, so kann die Leistungserbringung ersatzlos und ohne Anspruch auf finanzielle Rückvergütung verweigert werden.
2.10 Digitale Berechtigungscodes
Serviceleistungskäufer haben bei ausgewählten Serviceleistungen die Möglichkeit, bei der Bestellung einen digitalen Berechtigungscode freischalten zu lassen (Ziff. 2.3.4). Es sind ausschliesslich von keyper festgelegte Webplattform-Codes einsetzbar.
2.11 Gutscheine
2.11.1
Serviceleistungskäufer können über die Verkaufskanäle auch Gutscheine von gewissen Dritten erwerben. Dabei ermöglicht keyper ausschliesslich den direkten Vertragsschluss zwischen dem Serviceleistungskäufer und diesem Dritten. Der Vertrag über den Kauf von Gutscheinen kommt ausschliesslich zwischen dem Serviceleistungskäufer und dem Dritten zustande. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Dritten betreffend Verwendung und Gültigkeit der Gutscheine.
2.11.2
keyper übernimmt keine Verantwortung dafür, ob, wann und in welchem Umfang Leistungen des Dritten mittels Gutscheins bezogen werden können. keyper übernimmt diesbezüglich weder eine Haftung noch eine Garantie. Insbesondere ist eine Rückgabe von Gutscheinen oder eine Rückerstattung des Gutschein-Bruttoverkaufspreises bei keyper bzw. keyper-Verkaufsstellen aufgrund Nichteinhaltung der Leistungsversprechen durch den Dritten oder wegen Konkurs des Dritten vollumfänglich ausgeschlossen. Wird über einen Dritten Konkurs eröffnet, so können Gutscheinkäufer ihre allfälligen Forderungen ausschliesslich beim zuständigen Konkursamt geltend machen.
III. Contact Tracing
3.1 Leistungen
keyper stellt Dritten in gewissen Fällen ein Hilfsmittel zur Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften bezüglich Contact Tracing zur Verfügung. Für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sind einzig die jeweiligen Dritten verantwortlich.
3.2 Pflege der Kontaktangaben
Die Leistungen bezüglich Contact Tracing können nur genutzt werden, wenn sich die Nutzer entsprechend registrieren. Der Nutzer ist verpflichtet, vollständige und korrekte Angaben zu seiner Person und seinen Kontaktdaten zu machen. Der Nutzer ist verpflichtet, sicherzustellen, dass er unter der angegebenen Adresse erreichbar ist.
IV. Weitere Dienstleistungen von Dritten
4.1 Leistungen
Die konkret zur Verfügung gestellten, weiteren Dienstleistungen Dritten sind auf den jeweiligen Websites und Mobile-Anwendungen ersichtlich.
4.2 Vertragsschluss
keyper ermöglicht in gewissen Fällen für weitere Dienstleistungen, wie z. B. Reservationen, den direkten Vertragsschluss zwischen dem Dritten und dem Nutzer. Der direkte Vertragsschluss für diese Dienstleistungen kommt ausschliesslich zwischen dem Dritten und dem Nutzer auf der Grundlage dieser AGB sowie den Konditionen und allgemeinen Geschäftsbedingungen des Dritten zustande. Mit der Inanspruchnahme der Dienstleistungen des Dritten akzeptiert der Nutzer zusätzlich zu diesen AGB die allgemeinen Geschäftsbedingungen, Nutzungsbedingungen oder Vertragsbedingungen des Dritten. Diese sind beim jeweiligen Dritten erhältlich.
Die Möglichkeit, eine Reservation vorzunehmen oder sich für eine Warteliste zu registrieren gilt für den Nutzer lediglich als Einladung zur Offertstellung. Mit der Bestätigung der Reservation oder der Registration für eine Warteliste unterbreitet der Nutzer dem Dritten gegenüber sein verbindliches Angebot.
V. Verantwortlichkeiten des Serviceleistungskäufers sowie des Nutzers
Der Serviceleistungskäufer wie auch der Nutzer haben folgende Verantwortlichkeiten:
Der Serviceleistungskäufer wie auch der Nutzer sind für eine zur Nutzung der Leistungen von keyper erforderlichen Internetverbindung verantwortlich.
Soweit der Serviceleistungskäufer wie auch der Nutzer eine Mobile-Anwendung nutzen, sind sie verantwortlich, dass sie den aktuellsten Stand der Mobile-Anwendung nutzen.
Der Serviceleistungskäufer wie auch der Nutzer sind verantwortlich, dass sie zeitgemässe Sicherheitsbestimmungen einhalten.
Zugangsdaten und Passwort müssen geheim gehalten werden. Der Serviceleistungskäufer wie auch der Nutzer sind für jede Verwendung von Zugangsdaten und Passwörter und alle Handlungen verantwortlich, die im Zusammenhang mit der Nutzung eines Online-Kontos wie auch eines Nutzerkontos vorgenommen werden. Sollte ein unbefugter Dritter dennoch tatsächlich oder eventuell Zugriff auf die Zugangsdaten inkl. Passwörtern eines Online-Kontos wie auch eines Nutzerkontos erlangt haben, sind der Serviceleistungskäufer wie auch der Nutzer verpflichtet keyper unverzüglich darüber zu informieren.
Der Serviceleistungskäufer wie auch der Nutzer dürfen die Leistungen von keyper nur im rechtlich zulässigen Rahmen ver- und anwenden.
Der Serviceleistungskäufer wie auch der Nutzer haben jegliche Handlungen zu unterlassen, welche den Betrieb der Webplattformen, der Mobile-Anwendungen oder der Websites beeinträchtigen oder beeinträchtigen können.
VI. Rechte von keyper
Verletzt der Serviceleistungskäufer und/oder der Nutzer diese AGB, hat keyper das Recht, die betroffenen Leistungen und/oder den Zugang zu einem Online-Konto und/oder Nutzerkonto vorübergehend oder dauerhaft zu sperren.
VII. Gewährleistung
7.1
keyper erbringt ihre Leistungen im Rahmen ihrer betrieblichen Ressourcen und der vorhersehbaren Anforderungen sorgfältig und fachgerecht, soweit keyper nicht durch nicht zu vertretene Umstände daran gehindert wird.
7.2
Dem Serviceleistungskäufer wie auch dem Nutzer ist bekannt, dass keyper ihre Leistungen über das Internet bzw. unter Inanspruchnahme von Kommunikationsnetzen erbringt. Namentlich aufgrund technischer Störungen, Betriebsstörungen sowie Störung oder Unterbrechung von Kommunikationsnetzen und durch einen Ausfall von IT-Infrastrukturen, der Leitungen des Callcenters oder anderer Teile der zur Leistungserbringung beanspruchten Infrastruktur kann es zu vorübergehenden Beeinträchtigungen oder Unterbrüchen der Leistungserbringung von keyper kommen. keyper gibt daher keine Gewähr für die ununterbrochene Verfügbarkeit, Funktionstüchtigkeit und Fehlerfreiheit ihrer Leistungen.
VIII. Haftung
8.1 Haftung von keyper
8.1.1
Bei Verletzungen ihrer eigenen vertraglichen Pflichten aus diesen AGB haftet keyper gegenüber dem Serviceleistungskäufer und/oder dem Nutzer beschränkt für von keyper durch rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit verursachte direkte und nachgewiesene Schäden.
8.1.2
Für leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden oder Folgeschäden wird die Haftung ausdrücklich ausgeschlossen. Folgeschäden sind insbesondere entgangener Gewinn, Reputationsschäden und Datenverlust in Folge vorübergehender Beeinträchtigungen oder Unterbrüchen der Verfügbarkeit der Leistungen von keyper sowie infolge Ausfalls von Vertriebskanälen, Übermittlungsfehler, nicht rechtzeitige Zustellung von Anrechten, Reservationen oder Registrierungen für Wartelisten sowie von digitalen Berechtigungscodes, unrichtigen Preis- oder Leistungsangaben und Fehlern in Buchungsbestätigungen. Ausgeschlossen ist auch jegliche Haftung von keyper für Inhalte auf Websites von Dritten oder im Auftrag von Dritten betriebenen Websites sowie anderen Dritten, die auf die Webplattformen, Mobile-Anwendungen und Websites von keyper verweisen oder auf welche die Webplattformen, Mobile-Anwendungen und Websites von keyper verweisen. Soweit gesetzlich zulässig wird jede Haftung von keyper für Hilfspersonen ausgeschlossen.
8.1.3
Bei technischen Störungen und bei Betriebsausfällen, die das Kaufen von Anrechten, die Durchführung von Check-Ins oder Check-Outs zum Zwecke des Contact-Tracing, die Durchführung von Registrationen oder Reservationen ausschliessen, entsteht weder dem Serviceleistungskäufer noch dem Nutzer ein Anspruch auf Schadenersatz.
8.1.4
keyper kann die Vollständigkeit, Richtigkeit und Rechtmässigkeit der von keyper im Namen und Auftrag des Dritten vertriebenen Leistungen nicht kontrollieren und ist hierfür nicht verantwortlich.
8.1.5
keyper kann auch nicht überprüfen, ob der Dritte seine Leistungspflichten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag zwischen ihm und dem jeweiligen Serviceleistungskäufer richtig und vollständig erfüllt. Ebenso kann keyper auch nicht überprüfen, ob der Dritte seine Leistungspflichten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag zwischen ihm und dem jeweiligen Nutzer richtig und vollständig erfüllt.
Für Vertragsverletzungen wie insbesondere mangelhafte Organisation der Leistungserbringung, vertragswidrige Absage von Leistungserbringungen, vertragswidrige Schliessung des Betriebs, mangelnde Qualität von Leistungen und Verletzung der Pflichten des Serviceleistungskäufers beim Leistungsbezug haften ausschliesslich der Dritte bzw. der Serviceleistungskäufer, in keinem Fall aber keyper. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für mit der Abwicklung des Vertrags, insbesondere der Verwendung von Leistungserbringungen zwischen Serviceleistungskäufer und Dritten entstehende quasivertragliche und ausservertragliche Ansprüche. Ebenso gilt dieser Haftungsausschluss auch für mit der Abwicklung des Vertrags zwischen Dritten und Nutzer entstehende quasivertragliche und ausservertragliche Ansprüche.
8.1.6
Die vorstehenden Ausschlüsse und Beschränkungen der Haftung von keyper gelten nicht bei durch keyper direkt verursachter schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit durch keyper sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen, einschliesslich der Regelungen des Produktehaftpflichtgesetzes.
8.2 Haftung des Serviceleistungskäufers
8.2.1
Der Serviceleistungskäufer haftet gegenüber keyper unbeschränkt für durch rechtswidrige Absicht oder Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Der Serviceleistungskäufer stellt keyper von allen Ansprüchen Dritter vollumfänglich frei, die aus einer Pflichtverletzung des Serviceleistungskäufers oder dem Verstoss gegen diese AGB entstehen können.
8.2.2
Der Serviceleistungskäufer ist verpflichtet, keyper allfällige im Zusammenhang mit der unberechtigten Verwendung oder dem Missbrauch des Passwortes des Serviceleistungskäufers und/oder mit einer unsorgfältigen, unberechtigten oder missbräuchlichen Verwendung digitaler Berechtigungscodes (Ziff. 2.10) entstehende Aufwendungen zu ersetzen. Der Serviceleistungskäufer von print@home- und Mobile-Anrechten ist überdies verpflichtet, dem Dritten sowie keyper allfälligen im Zusammenhang mit der unberechtigten Verwendung von zusätzlichen oder veränderten Ausdrucken, Vervielfältigungen, Kopien oder Nachahmungen entstehenden Schaden zu ersetzen.
8.3 Haftung des Nutzers
Der Nutzer haftet gegenüber keyper unbeschränkt für durch rechtswidrige Absicht oder Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Der Nutzer stellt keyper von allen Ansprüchen Dritter vollumfänglich frei, die aus der Nutzung der Leistungen von keyper entstehen oder dadurch entstehen können, dass der Nutzer gegen diese AGB verstösst.
IX. Höhere Gewalt
Sollte die Leistungserbringung durch Dritte aufgrund einer Krankheitskrise (bspw. Epi- oder Pandemie, ohne Rücksicht auf die Zahl der bereits stattgefunden Ausbreitungswellen) oder ähnlicher höherer Gewalt (d.h. ein von aussen kommendes, nicht voraussehbares und auch durch Anwendung vernünftigerweise zu erwartender Sorgfalt und technisch und wirtschaftlich zumutbarer Mittel nicht oder nicht rechtzeitig abwendbares Ereignis wie etwa Naturkatastrophen, terroristische Angriffe, Ausfall von Telekommunikationsverbindungen, Streik, behördliche oder nicht behördliche Massnahmen, etc.) durch den Dritten abgesagt oder verschoben werden, bleibt der Vertrag zwischen dem Serviceleistungskäufer und dem Dritten gültig. Der Dritte entscheidet in einem solchen Fall über das weitere Vorgehen gemäss Ziff. 2.8 vorstehend.
X. Geistiges Eigentum
Die Webplattformen, die Websites, die Mobile-Anwendungen sowie die gesamten über die Webplattformen, die Mobile-Anwendungen oder die Websites zugänglichen Inhalte von keyper (nachfolgend «Inhalte») sind urheberrechtlich geschützt und gehören, soweit nicht anders bestimmt, ausschliesslich und umfassend keyper. Die Webplattformen, die Mobile-Anwendungen und die Websites können Hinweise auf Schutz- und Nutzungsrecht von Dritten enthalten, die vom Serviceleistungskäufer wie auch vom Nutzer zu beachten sind. Das (vollständige oder teilweise) Reproduzieren, Verbreiten, Übermitteln (elektronisch oder mit anderen Mitteln), Modifizieren, Verknüpfen oder Benutzen der Inhalte für öffentliche oder kommerzielle Zwecke ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von keyper untersagt.
Dem Serviceleistungskäufer wie auch dem Nutzer ist in jedem Fall untersagt, die Webplattformen, die Mobile-Anwendungen oder die Websites für die Entwicklung anderer Dienstleistungen zu nutzen oder den Quellcode zu ändern, zu übersetzen, zu reproduzieren oder zu dekompilieren oder seine Funktionen zu untersuchen, ausser wenn dies von Rechts wegen verpflichtend zugelassen werden muss.
XI. Schlussbestimmungen
11.1
Erfüllungsort für die Dienstleistungen von keyper einschliesslich der Zustellung von Anrechten ist der Sitz von keyper.
11.2
Der Serviceleistungskäufer verzichtet darauf, Forderungen gegenüber keyper zur Verrechnung zu bringen.
11.3
keyper behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden auf den Websites bzw. den Mobile-Anwendungen zugänglich gemacht und treten mit ihrer Aufschaltung in Kraft.
11.4
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGBs ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGBs oder des Erwerbes von Serviceleistungen, der Nutzung des Contact Tracings und/oder der weiteren Dienstleistungen davon nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung durch eine wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Dasselbe gilt sinngemäss für den Fall, dass diese AGB eine Regelungslücke enthalten sollten.
11.5
Auf diese AGB und allfällige aus oder im Zusammenhang mit dem Verhältnis zwischen keyper und dem Serviceleistungskäufer sowie dem Verhältnis zwischen keyper und dem Nutzer entstehende Streitigkeiten ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar, unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und der Bestimmungen des UN-Kaufrechts (CISG).
11.6
Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen keyper und Serviceleistungskäufer sowie zwischen keyper und dem Nutzer ist Basel. keyper ist allerdings berechtigt, den Serviceleistungskäufer wie auch den Nutzer an deren Domizil zu belangen.
Wiener Neustadt, im September 2021